Allgemeine Geschäftsbedingungen der Relofair GmbH für die Nutzung der Relofair Softwareprodukte durch Umzugsunternehmen
Stand: 01.07.2025
1. Geltungsbereich
1.1.
Relofair stellt mit der Relofair Softwarelösung eine effiziente, cloudbasierte Plattform zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen für Umzugsunternehmen bereit. Die Lösung umfasst unter anderem das CRM-System „ReloPilot", White-Label-Landingpages sowie einen AI-gestützten Lead Funnel. Die Bereitstellung dieser Softwareprodukte und deren Nutzung durch den Kunden sowie die Erbringung weiterer Leistungen durch Relofair erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB"), soweit sich nicht aus individuellen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt.
1.2.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteil des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, Relofair hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Relofair ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
1.3.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von Relofair zulässig. Die Vorschrift des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
2. Leistungsumfang und -erbringung
2.1.
Die Angebote von Relofair sind freibleibend. Sie erlöschen nach zwanzig Kalendertagen ab Abgabe, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.2.
Relofair stellt die Softwareprodukte als „Software as a Service" (SaaS) zur Verfügung, betreibt diese in einem Rechenzentrum und stellt dem Kunden den für die Nutzung erforderlichen Speicherplatz zur Verfügung. Die Nutzung setzt eine Internetverbindung voraus, die nicht Teil der Leistung von Relofair ist.
2.3.
Art, Inhalt und Umfang der von Relofair zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, dem Vertrag sowie den jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen.
2.4.
Relofair ist berechtigt, den Inhalt ihrer Leistungen im Rahmen technologischer oder inhaltlicher Weiterentwicklungen zu verändern, sofern die vereinbarte Funktionalität nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Erweiterungen des Leistungsumfangs können zu Preisanpassungen führen. Überschreitet eine solche Anpassung 5 % des vereinbarten Preises pro Kalenderjahr, steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu.
2.5.
Relofair darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter bedienen und Rechte und Pflichten aus Verträgen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen.
3. Verfügbarkeit der Software
3.1.
Relofair gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Monatsmittel. Eine entsprechende Garantie ist damit nicht verbunden.
3.2.
Die Software gilt als verfügbar, wenn die vereinbarten Funktionalitäten erreichbar sind und die Server an das Internet angebunden sind.
3.3.
Wartungsfenster von insgesamt bis zu drei Stunden pro Monat gelten als verfügbar. Relofair wird Wartungszeiten möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten legen.
3.4.
Verfügbarkeit [%] = Minist / (MinMess – MinWart) * 100
3.5.
Relofair haftet nicht für Ausfälle durch höhere Gewalt, Netzstörungen oder sonstige unvorhersehbare, von Relofair nicht zu vertretende Umstände.
3.6.
Störungen der Verfügbarkeit, die durch den Kunden oder dessen technische Infrastruktur verursacht werden, liegen nicht in der Verantwortung von Relofair.
4. Nutzerkonten und zulässige Nutzeranzahl
4.1.
Die zulässige Nutzung der Relofair Softwareprodukte durch den Kunden ist auf die vereinbarte Anzahl von Zusatzlizenzen mit einer dem Konto zugeordneten E-Mail-Adresse limitiert. Die Anzahl der Zusatzlizenzen ist wesentlicher Faktor für die Entgeltberechnung.
4.2.
Relofair übermittelt dem Kunden die für die Nutzung der Software erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten, die nicht Mitarbeiter des Kunden sind oder im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an dem Zugang haben, z. B. Notare oder Partnerdienstleister, zu überlassen. Neue Zusatzlizenzen wird der Kunde Relofair vor deren Inanspruchnahme melden, damit eine Anpassung der Entgeltberechnung erfolgen kann.
4.3.
Der Kunde ist verpflichtet, Relofair alle von ihm für die Nutzung der Software vorgesehenen Nutzer zu benennen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, jede durch Organisationsveränderungen, Mitarbeiterwechsel oder ähnliche hervorgerufene Veränderung in der Zuordnung der Nutzer oder Zusatzlizenzen an Relofair mitzuteilen.
4.4.
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Zugangsdaten, die die Nutzung der Relofair Softwareprodukte ermöglichen, geheim zu halten und sicherzustellen, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Der Kunde ist verpflichtet, Relofair umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ihm zugewiesene Zugangsdaten an unberechtigte Dritte gelangt sind.
4.5.
Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass auch seine Nutzer sich an die Regelungen dieser Ziffer 4 halten.
5. Rechteeinräumung
Sämtliche Nutzungs-, Know-how- und sonstigen Schutzrechte an der Relofair Software stehen Relofair zu. Relofair räumt dem Kunden und den vom Kunden benannten Nutzern ein auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht hieran in dem Umfang ein, der für die vereinbarte Nutzung der Leistungen erforderlich ist.
6. Referenznennung
Relofair ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen und auf dessen Internet-Seiten zu verweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. Der Kunde räumt Relofair zu diesem Zweck ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Marken und Unternehmenskennzeichen ein.
7. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
7.1.
Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung verpflichtet. Hierbei sind die besonderen Gegebenheiten von Software- und IT-Leistungen und -Projekten zu berücksichtigen, die wegen ihrer regelmäßig hohen Komplexität und Kundenbezogenheit eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien notwendig machen. Die Mitwirkung des Kunden ist deshalb eine wesentliche Vertragspflicht. Der Kunde wird alle für die Leistungserbringung durch Relofair erforderlichen Voraussetzungen schaffen, die vereinbart sind oder in seinem Bereich liegen.
7.2.
Der Kunde hat Relofair unaufgefordert und rechtzeitig von allen Umständen und Vorgängen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung der vereinbarten Leistungen von Bedeutung sind.
7.3.
Der Kunde hat für eine angemessene Datensicherung der (auch) in seinem Zugriff befindlichen Daten Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere für solche Daten, die in der Relofair Software lediglich dupliziert bzw. vom Kunden hochgeladen werden, wie z. B. E-Mails, Kontaktinformationen, Angebotsdokumente o. ä. Der Kunde wird die an Relofair übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten. Relofair stellt dem Kunden geeignete Mittel für eine automatische, zur Rekonstruktion durch Relofair geeignete, Sicherung bereit.
7.4.
Der Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet,
- die von ihm über die Relofair Software bereitgestellten bzw. hochgeladenen Materialien vorab auf Viren o. ä. zu untersuchen;
- die Relofair Software nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere nicht gegen geltendes Recht (gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Bestimmungen) oder die guten Sitten zu verstoßen und keine Nutzung vorzunehmen, die für Relofair unzumutbar ist;
- keine Dokumente oder anderen Inhalte auf der Relofair Software hochzuladen, die Rechte Dritter verletzen (z. B. fremde Urheber- oder gewerbliche Schutzrechte);
- den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) zu nutzen.
7.5.
Die Regelungen dieser Ziff. 7 sind nicht abschließend und lassen weitere Pflichten des Kunden, insbesondere solche, die sich aus diesen AGB, individuellen Vereinbarungen der Parteien oder dem Gesetz ergeben, unberührt.
7.6.
Für den Fall, dass Relofair von Dritten in Anspruch genommen wird und dies auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden beruht, ist der Kunde verpflichtet, Relofair von solchen Ansprüchen freizustellen und Relofair alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden, einschließlich gesetzlicher oder – soweit diese nicht gesetzlich geregelt sind – marktüblicher Anwaltskosten, zu ersetzen.
8. Besondere Pflichten des Kunden bei der Nutzung von E-Mail-Funktionen und Schnittstellen in der Relofair Software
8.1.
Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs der Relofair Software kann eine Funktionalität enthalten sein, die es dem Kunden ermöglicht, die Software mit dem E-Mail-Server des Kunden zu verbinden. Hierdurch wird es dem Kunden ermöglicht, den Versand von E-Mails aus der Relofair Software heraus anzustoßen und versendete sowie empfangene E-Mails von bestimmten E-Mail-Konten des Kunden in der Relofair Software anzuzeigen. Der eigentliche Versand und Empfang der E-Mails erfolgt dabei allein über das E-Mail-Programm bzw. den E-Mail-Server des Kunden. Da es insbesondere beim Versand von E-Mails aufgrund technischer Störungen, auf die Relofair keinen Einfluss hat – z. B. Störungen der Internetverbindung zwischen dem Rechenzentrum, in dem die Relofair Software betrieben wird, und dem E-Mail-Server des Kunden – zu Problemen kommen kann, ist der Kunde verpflichtet, insbesondere bei für ihn wichtigen E-Mails nach dem Anstoß eines Versandes einer E-Mail aus der Relofair Software nachzuprüfen, ob auch tatsächlich ein Versand der E-Mail über das E-Mail-Programm bzw. den E-Mail-Server des Kunden erfolgt ist.
8.2.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung von Schnittstellen innerhalb der Relofair Software zu externen Portalen oder Systemen eigenständig zu prüfen, ob die Übertragung von Inhalten erfolgreich war, da es auch hier aufgrund technischer Störungen, auf die Relofair keinen Einfluss hat – z. B. Störungen der Internetverbindung zwischen dem Rechenzentrum, in dem die Relofair Software betrieben wird, und dem jeweiligen Zielsystem – zu Problemen kommen kann.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
9.1.
Für die Leistungen von Relofair gelten die im Angebot an den Kunden festgelegten Preise. Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls zu zahlender Umsatzsteuer, Zölle und sonstiger Abgaben.
9.2.
Relofair kann vereinbarte Preise in angemessenem Umfang, jedoch höchstens bis zu zehn Prozent einmal kalenderjährlich, mit Wirkung für die Zukunft entsprechend der Entwicklung der bei Relofair anfallenden Kosten, die der Preisberechnung zugrunde liegen (Gesamtkosten), anpassen. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Bereitstellung, Instandhaltung, Betrieb und Nutzung der Software und für die mit der Leistung zusammenhängenden Services (z. B. IT-Infrastruktur, Vorleistungsprodukte, technischer Service), Kosten für die Kundenverwaltung (z. B. Support-Leistungen, Abrechnungssysteme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten, Gemeinkosten (z. B. Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegten Abgaben (z. B. Steuern, Gebühren, Beiträge). Relofair ist zum Zwecke der Deckung der Mehrkosten zur genannten Preiserhöhung berechtigt und wird im Falle von Senkungen der Gesamtkosten diese mit Gesamtkostensteigerungen verrechnen. Relofair wird den Kunden über eine solche Preiserhöhung aufgrund von Kostensteigerungen rechtzeitig mindestens in Textform informieren. Dem Kunden steht bei einer Preiserhöhung nach dieser Ziffer von mehr als zehn Prozent pro Kalenderjahr ein Widerspruchsrecht wie folgt zu: Relofair wird den Kunden über die Anpassungen in Kenntnis setzen, ihm Gelegenheit geben, den Anpassungen innerhalb einer angemessenen Frist ab Inkenntnissetzung in Schriftform zu widersprechen, und gesondert darauf hinweisen, dass die Anpassungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden. Im Falle des wirksamen Widerspruchs wird die Preiserhöhung nicht durchgeführt.
9.3.
Relofair wird dem Kunden spätestens zehn Tage vor Beginn einer neuen Vertragsperiode eine individuelle Preisübersicht (inklusive Listenpreis, etwaigen Rabatten und dem Gesamtpreis) zur Verfügung stellen. Im Falle einer automatischen Verlängerung der Vertragslaufzeit bestimmt sich die zukünftige Vergütung für die Vertragsprodukte des Kunden nach dem mitgeteilten (Listen-)Preis. Nur in solch außergewöhnlichen Fällen, in denen sich der bisher für die Vertragsverlängerung maßgebliche Gesamtpreis um mehr als fünfzehn Prozent erhöht, steht dem Kunden hiergegen ein schriftliches Widerspruchsrecht bis zum Beginn der Vertragsverlängerung zu. Im Falle des wirksamen Widerspruchs wird die Preiserhöhung nicht durchgeführt.
9.4.
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an die vom Kunden bei Relofair hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein paralleler Versand der Rechnung in Papierform erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen.
9.5.
Zahlungen können per Banküberweisung oder SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren geleistet werden.
9.6.
Die monatlichen Bereitstellungs- bzw. Lizenzgebühren sind jeweils mit Rechnungsstellung im Voraus fällig. Die Vergütung für sonstige Leistungen ist mit Erbringung der jeweiligen Leistung fällig.